Steuernews // bdp aktuell 33 | September 2007
Musterprozesse zur Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten
Bekanntlich hat der Gesetzgeber die Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten ab Veranlagungszeitraum 2006 gestrichen. Dies wurde begründet mit dem Interesse an einer Rechtsvereinfachung, der notwendigen Abschaffung von Sondertatbeständen und der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.
Ulrike Dennert-Rüsken
ist Rechtsanwältin und Steuerberater und seit 1996 Partnerin bei bdp Berlin
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ist der Ansicht, dass diese Streichung politisch und rechtlich fragwürdig ist. Die Kompliziertheit des Steuerrechts führe dazu, dass Steuerberatungskosten als zwangsläufiger Aufwand anzusehen sind, der die Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen mindert. Daher führt der DStV mehrere Musterprozesse, um die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Wir werden Sie über den Stand der Dinge unterrichten.