Abgeltungsteuer // bdp aktuell 33 | September 2007
Das Viertel für den Fiskus
Über die Folgen der Abgeltungsteuer für die Anleger und was nun zu tun ist
Ab 2009 werden pauschal 25 % Abgeltungsteuer von allen Kapitalerträgen einbehalten. Dies schmälert für viele Anleger die Rendite ganz erheblich. Wir erläutern die Folgen für die Anleger und geben Steuertipps sowie einen tabellarischen Überblick über alle anstehenden Änderungen. Zu diesem brennenden Thema wurde Dr. Michael Bormann abermals von n-tv interviewt. Wir dokumentieren seine Antworten auf die Fragen von Annette Eimermacher leicht gekürzt.
Generell gilt: Einziger Gewinner bei der Abgeltungsteuer ist der Spitzenverdiener, der in Zinspapiere (Bundesschatzbriefe, Unternehmensanleihen, Genussscheine etc.) investiert. Werden jetzt diese Papiere nach dem noch heute geltenden Recht mit dem vollen individuellen Steuersatz des Anlegers besteuert (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag insgesamt bis zu 47 %), verringert sich der Steuersatz zukünftig durch die Abgeltungsteuer ganz erheblich.
Aber alle anderen Kapitalanlagen zählen generell zu den Verlierern:
- Werden Aktiendividenden nach geltendem Steuerrecht mit dem Halbeinkünfteverfahren, also maximal dem hälftigen derzeitigen Spitzensteuersatz (somit rund 21 %, jeweils zzgl. Kirchensteuer und Soli) besteuert, steigt diese Besteuerung dann ab 2009 auf 25 %.
- Waren Kursgewinne aus Aktien, die der Anleger mindestens ein Jahr gehalten hatte, nach dem jetzigen Recht steuerfrei, unterliegen sie bei Erwerb der Aktien ab dem 01.01.2009 der Abgeltungsteuer, auch wenn der Anleger die Papiere länger als ein Jahr hält.
bdp-Steuerspartipps
- Schon heute sukzessive den Aktienanteil am Vermögen aufstocken, weil alle Aktienkäufe vor 2009 noch dem alten Recht unterliegen und somit die Chance auf steuerfreie Kursgewinne ermöglichen.
- Besserverdienende sollten versuchen, die Zinseinkünfte in die Zeit ab dem 01.01.2009 zu verlagern. Hierzu gibt es einige Zinsprodukte, die die Zinserträge nicht jährlich ausschütten.
- Für größere Vermögen mag es, ganz entgegen der eigentlichen Absicht des Steuergesetzgebers, doch sehr sinnvoll sein, über die Grenzen zu schauen. So hat das Nachbarland Luxemburg eine interessante Fondskonstruktion ermöglicht, aber auch Liechtenstein bietet mit den speziellen Versicherungsmänteln durchaus interessante Perspektiven.
Die Abgeltungsteuer kommt
Dr. Michael Bormann erläutert auf n-tv die Folgen der neuen Steuer für die Anleger
Dr. Michael Bormann
war am 17. Juli 2007 erneut zu Gast bei n-tv. Die Fragen stellte Annette Eimermacher.
____Nun ist es amtlich. Ab dem Jahr 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Dann werden Kursgewinne, Dividenden und Zinsen einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Herr Dr. Bormann, was bedeutet die Abgeltungsteuer für den Anleger?
Dr. Michael Bormann: Bei Aktien verhält es sich so, dass Kursgewinne künftig mit 25 Prozent besteuert werden. Bislang können Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden, wenn die Aktien länger als 12 Monate gehalten wurden. Insbesondere für langfristig orientierte Aktienanleger bedeutet die Abgeltungsteuer also eine deutliche Verschlechterung. Gleiches gilt für Aktienfonds. Dividenden werden ab 2009 ebenfalls mit 25 Prozent versteuert. Bis dahin unterliegen sie dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, dass Dividenden mit dem halben persönlichen Steuersatz belegt werden. Auch hier ergibt sich somit eine Schlechterstellung ab 2009.
Etwas anders sieht es bei Zinseinkünften aus. Zinsen werden bislang mit dem persönlichen Steuersatz, also Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer voll veranlagt. Ab 2009 werden Zinsen pauschal mit 25 Prozent versteuert. Hier ergibt sich eine gewisse Verbesserung. Davon könnten insbesondere Anleihen von kleineren und mittelständischen Unternehmen profitieren.
____Wie lange kann ich denn Aktien noch steuerfrei kaufen bzw. verkaufen?
Wenn Anleger Aktien bis zum 30. Dezember 2008 kaufen und länger als ein Jahr halten, sind Kursgewinne steuerfrei – auch wenn die Aktien nach 2009 verkauft werden. Kauft der Anleger Aktien am 2. Januar 2009 oder später, sind realisierte Kursgewinne auf jeden Fall steuerpflichtig. Eine Sonderregelung gibt es für Zertifikate. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer, wenn sie nach dem 30. Juni 2009 verkauft werden. Dies gilt auch dann, wenn sie vor 2009 gekauft und länger als ein Jahr gehalten wurden. Allerdings nur für Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 gekauft wurden. Fand die Investition vor dem 14. März statt, werden Zertifikate wie Aktien oder Fonds besteuert.
____Profitieren könnten von der Abgeltungssteuer Dachfonds. Wieso das?
Das ist richtig. Denn Dachfonds können innerhalb des Portfolios umschichten und Gewinne realisieren, ohne dass dabei der Fiskus zugreift. Dadurch ergeben sich gegebenenfalls Zinseszinseffekte. Die Steuer wird erst beim Verkauf des Dachfonds fällig, falls Gewinn erzielt wurde. Der Anleger kann also ab 2009 einen Dachfonds durchaus drei, vier Jahre halten und führt erst beim Verkauf die Abgeltungsteuer ab.
Alle Änderungen im Überblick
| Anlageform | jetzige Regelung | ab 2009 | Trend |
|---|---|---|---|
| Festverzinsliche Wertpapiere |
Versteuerung nach persönlichem Steuersatz von bis zu 47 % | pauschale Abgeltungsteuer | positiv |
| Lebensversicherungen: Laufzeit unter 12 Jahre oder Auszahlung vor 60. Lebensjahr | Versteuerung nach persönlichem Steuersatz von bis zu 47 % | pauschale Abgeltungsteuer | positiv |
| eigengenutze Immobilien | bei Verkauf steuerfrei, wenn der Eigentümer zwei Jahre darin gewohnt hat oder man selbst Bauherr ist | neutral | |
| vermietete Immobilien | steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren | neutral | |
| geschlossene Fonds | steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren | neutral | |
| private Rentenversicherung | Ertragsanteil wird mit persönlichem Steuersatz belegt | neutral | |
| Riester- oder Rüruprente | Auszahlung wird mit persönlichem Steuersatz belegt | neutral | |
| Lebensversicherung | bei Verträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, muss der Ertrag zur Hälfte mit dem persönlichen Satz versteuert werden; Voraussetzung: mind. zwölf Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr | neutral | |
| fondsgebundene Lebenspolice | Hälfte der Erträge wird nach Ablauf mit persönlichem Satz besteuert, andere Hälfte steuerfrei, Steuerstundungseffekt wirkt zum Vorteil des Sparers | neutral | |
| Investmentfonds | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr | Abgeltungsteuer auf Kursgewinne | negativ |
| Sparpläne | steuerfrei nach Einhaltung der Spekulationsfrist von einem Jahr | Erträge der Einzahlungen nach 2009 steuerpflichtig | negativ |
| Aktien | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr, Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren | Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden | negativ |
| REITs | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr, Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren | Abgeltungsteuer auf Kursgewinne und Dividenden | negativ |
| Zertifikate | steuerfreier Verkauf nach einem Jahr, Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren | Abgeltungsteuer auf nach dem 14.03.2007 erworbene Zertifikate, kein Bestandsschutz | negativ |
Quelle: Die Welt
