Unternehmensteuer // bdp aktuell 32 | Juli + August 2007

„Das Regelwerk ist zu kompliziert!“

Dr. Michael Bormann erläutert auf Bloomberg TV, warum die Unternehmensteuerreform kein großer Wurf ist

_____Die Unternehmensteuerreform nimmt am 6. Juli mit der Bundesratssitzung ihre letzte Hürde. Sie besteht im Grunde genommen aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtentlastungseffekt von fünf bis sechs Milliarden Euro. Laut Finanzminister ist sie gut für die Unternehmen. Sie ist gut für den Standort Deutschland, und damit auch gut für seine mittelfristigen Einnahmen. Also rundum ein rundes Paket. Dr. Bormann, wie schätzen Sie das ein? Ist das der große Wurf?

Dr. Michael Bormann: Nein, der große Wurf ist nicht gelungen. Sie haben das ja sehr vornehm umschrieben. Es ist eine Aneinanderreihung von sehr vielen Einzelfallregelungen. Und irgendeine Vereinfachung ist mit Sicherheit nicht erreicht worden. Vielmehr kommen als Gegenfinanzierung Hinzurechnungen, Teilabzüge etc. dazu, die die Berechnungen in der Zukunft wesentlich schwieriger machen werden.

Dr. Michael Bormann

Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.

_____Also Steuervereinfachung wird nicht erreicht. Aber vielleicht eine Entlastung? Werden die fünf bis sechs Milliarden Euro erreicht werden?

Das wird man letztendlich erst in einigen Jahren feststellen können. Die Gesamtsteuerbelastung einer Unternehmung soll unter die magische Grenze von dreißig Prozent gedrückt werden. Da liegen wir heute deutlich drüber. Und insofern klingt es zunächst plausibel. Aber jetzt kommen die ganzen Gegenfinanzierungsmaßnahmen, und die sind nicht nur kompliziert, sondern zum Teil wahrscheinlich auch für etliche Unternehmen eher steuererhöhend denn steuersenkend. Als eines der ganz großen, heftig von der Wirtschaft bekämpften Elemente der Gegenfinanzierung ist die so genannte Zinsschranke anzusehen. Zinsschranke bedeutet, ein Unternehmen kann nicht mehr wie bisher alle Zinsaufwendungen abziehen, sondern es wird zunächst geschaut: Ist der Saldo aus Zinsertrag und Zinskosten größer oder kleiner als dreißig Prozent des Gewinns vor Zinsen. Eigentlich können nämlich in Zukunft nur diese dreißig Prozent abgezogen werden. Der Rest darf vorgetragen werden. Nur was nützt mir der Vortrag, wenn ich jedes Jahr den gleich hohen Zinsaufwand habe? Und deutsche Unternehmen sind hochgradig fremdfinanziert, haben also sehr viel Zinsaufwand. Eine freie Grenze von einer Million soll das für den Mittelstand abschwächen, aber es gibt auch viele mittelständische Unternehmen mit Zins-aufwendungen von über einer Million Euro.

_____Aber der Finanzminister  sagt, mit dieser Freigrenze von einer Million Euro wird zumindest ein großer Teil der mittleren Unternehmen entlastet.

Das ist aber nur ein schwacher Trost. Wenn ich sage, mit meiner jetzt gerade beschlossenen Erhöhung, und diese Gegenfinanzierungsmaßnahme ist eine Erhöhung, treffe ich ja gar nicht alle, sondern nur einen Teil, heißt das aber im Umkehrschluss: Natürlich wird dieser Teil dann wesentlich stärker besteuert.

_____Gut, aber wenn Sie beispielsweise von Ihren Mandanten, die Sie beraten, gefragt werden: „Bringt uns das was oder bringt es nichts?“ Wie schwierig ist es da, vorab festzustellen, ob der Mandant für sein Unternehmen auf der Gewinner- oder der Verliererseite dieser Reform ist?

Nachdem jetzt die Eckpunkte klar sind, kann das berechnet werden. Und das hängt sehr stark davon ab, wie hoch das Unternehmen fremdfinanziert ist. Wie hoch ist der Fremdanteil – und das ist ja ganz neu – an genutzten Wirtschaftsgütern? Bisher hat es keine Rolle gespielt. Mietaufwendungen, Leasingaufwendungen hatten einen ganz klaren absatzfähigen Bestandteil. Bei der Gewerbesteuer gab es nur für die Dauerschuldzinsen eine hälftige Hinzurechnung. Ab der Unternehmensteuerreform müssen wir gucken, dass auch Teile der Mietaufwendungen hinzugerechnet werden. Dabei werden bei beweglichen Wirtschaftsgütern, also Automiete, Maschinenmiete, fünf Prozent hinzugerechnet. Wenn es Immobilienleasing oder Immobilienmiete für Gewerberäume betrifft, wird ein Prozentsatz von 18,5 Prozent hinzugerechnet. Also es wird in keinster Weise einfacher. Aber wir können das jetzt mittlerweile für das Unternehmen individuell berechnen und ihm dann sagen: „Wird eigentlich diese Steuerreform für dich günstiger oder zahlst du, weil du sehr viel Fremdbestandteile nutzt, zahlst du letztlich hinzu?“

_____ Wird die Mehrheit auf der Gewinner- oder auf der Verliererseite angesiedelt sein?

Momentan geht das Pendel eher dahin, dass etwas größere Kapitalgesellschaften auf der Gewinnerseite stehen und mittlere und kleinere Personenunternehmen eher auf der Verliererseite.

_____Herr Bormann, wie sind diese Aussagen des Ministers zu werten, dass man mit diesem Steuersatz knapp unter dreißig Prozent im europäischen Mittelfeld liege und damit den Standort Deutschland stärke?

Das betrifft zum Beispiel diese Kapitalgesellschaften. Wenn wir uns um den globalen Standortwettbewerb Gedanken machen, dann ist zuerst die Frage wichtig, wie hoch die Gesamtsteuerbelastung am Standort ist. Und da rutschen wir in das gute Mittelfeld hinunter, sodass wir die Chance erhöhen, dass Unternehmen nach Deutschland kommen.

_____Das DIW spricht von einhundert Milliarden Euro, die jetzt als nicht zu besteuernde Masse ins Ausland abfließen. Das Ministerium ist etwas zurückhaltender und spricht von fünfundsechzig Milliarden Euro. Wenn man die hier besteuern würde, käme man auf Mehreinnahmen von fünfundzwanzig Milliarden Euro. Wird diese Rechnung aufgehen?

Das wage ich zu bezweifeln. Denn das Gros der Zinsaufwendungen fließt ja nicht ab ins Ausland. Das ist ja dieses Märchen, was dem Gesetzgeber vorschwebt, dass eigentlich in steuerbegünstigten ausländischen Staaten das Kapital sitzt, das den deutschen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, um dann die Gewinne aus Deutschland abzusaugen. So ist ja die Realität nicht. Sondern die Realität sieht ja so aus, dass der Mittelstand sich überwiegend fremdfinanziert, und zwar durchaus bei deutschen Kreditinstituten, bei deutschen Leasinggesellschaften, und eher jetzt durch Begrenzungen der Zinsabzugsfähigkeit genauso getroffen wird wie das Unternehmen, das tatsächlich aus der Schweiz einen Kredit bekommen hat und jetzt die Zinsaufwendungen in die Schweiz fließen lässt.

_____Wie fällt Ihr Fazit aus? Hätte man das sich sparen können mit dieser Reform?

Ich glaube ja. Diese Reform ist leider typisch deutsch. Sie hat eine Entlastungskomponente, und da werden die Jahre 2008 fortfolgende zeigen, ob tatsächlich die fünf Milliarden eine Nettoentlastung bleiben oder nicht. Aber sie hat so viele detaillierte Gegenfinanzierungsmaßnahmen, die die Sache unendlich kompliziert machen. Und wir haben noch gar nicht richtig die Diskussion angefangen. Es ist noch in der Überlegung, auch der Personengesellschaft dieses Dreißig-Prozent-Modell anzubieten. Also wir können an komplizierten Neuregelungen noch viel mehr bieten, als wir es jetzt eben im Gespräch schon getan haben. Und das bringt auf jeden Fall eins mit sich: Es wird auch ab 2008 für den Mittelständler nicht einfacher, seine betriebliche Steuererklärung zu machen.

_____Herr Dr. Bormann, besten Dank für das Gespräch.