Stiftungsrecht // bdp aktuell 32 | Juli + August 2007

Stiften gehen

Stiftungen und Unternehmertum vertragen sich bei klaren Regelungen durchaus

____Frau Dennert-Rüsken, ein gängiges Urteil lautet, dass sich Unternehmertum und Stiftungen nicht vertragen. Stimmt das?

So generell sicherlich nicht. Wenn Sie beispielsweise ein unternehmerisches Vermögen nicht durch Erbfolgen zersplittern oder die Firmenleitung durch unerwünschte Erben schwächen und gleichzeitig Ihre Nachkommen versorgen wollen, kann eine Familienstiftung die Methode der Wahl sein, um die Unternehmensfortführung und damit auch die Arbeitsplätze zu gewährleisten. Durch die Gründung einer Familienstiftung werden Verfügungs-, Stimm- und Kontrollrechte der Erben an die Stiftung übertragen. Die Erben werden zu so genannten Destinatären, d. h. sie bekommen in der Regel jährliche Ausschüttungen gemäß Satzung und Vorstandbeschlüssen der Stiftung. Dieses Recht kann nicht beliebig, sondern nur entsprechend der Satzung vererbt werden. Eine Familienstiftung kann auch geeignet sein, den Ausfall von Erben zu kompensieren.

Ulrike Dennert-Rüsken

Ulrike Dennert-Rüsken
ist Rechtsanwältin und Steuerberater und seit 1996 Partnerin bei bdp Berlin

____Welche Regelungen sind hierfür zu treffen?

Es muss eine langlebige Konstruktion gewählt werden, die sowohl ein fähiges Management für das Unternehmen als auch eine fähige Leitung für die Stiftung gewährleistet, sodass die Interessen beider Institutionen, die ja aufeinander angewiesen sind, berücksichtigt werden. Häufig wird auch ein drittes Gremium, bspw. ein Beirat aus externen Fachleuten mit Beratungs- und/oder Entscheidungsfunktionen, geschaffen. Hier kann man sehr viele individuelle Varianten institutionell anpassen. Sehr entscheidend sind aber die Auswahl geeigneter Persönlichkeiten und die Regelung angemessener Zuwahlkriterien für die Stiftungsleitung.

____Welche Organisationsformen sind für Familienstiftungen gängig?

Es gibt Unternehmensträgerstiftungen, da betreibt die Stiftung selbst ein Wirtschaftsunternehmen, und es gibt Beteiligungsträgerstiftungen: Da hält die Stiftung eine Beteiligung an einem Unternehmen mit eigener Rechtsform und eigenem Management. Dies hat sich bewährt. Es gibt aber auch die Möglichkeiten, mehrere Stiftungen einzusetzen, dann spricht man von Doppelstiftung. Hierzu ist gute fachliche Beratung unabdingbar.

____Wie werden Familienstiftungen besteuert?

Sie unterliegen der Erbersatzsteuer: Die Steuer wird alle 30 Jahre auf das Vermögen der Stiftung analog der Erbschaftsteuer erhoben, sofern die Stiftung wesentlich im Interesse einer oder bestimmter Familien ist. Andere privatnützliche Stiftungen unterliegen dieser Steuer nicht. Hier gibt es schwierige Abgrenzungsfragen zu klären, die fachlich genau geprüft werden müssen. Pflichtteilansprüche bleiben übrigens auch bei einer Stiftungsgründung zehn  Jahre lang bestehen.

____Frau Dennert-Rüsken, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.