Bewerten und prüfen im M&A-Prozess // bdp aktuell 32 | Juli + August 2007

Ohne Due Diligence droht Gefahr

Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie Unternehmenskäufe ohne objektive Risikoabwägung durchführen

____Frau Woschnik, das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, AZ. 1 U 34/03) hat im vergangenen Jahr eine Entscheidung zum Themenkomplex Geschäftsführerhaftung gefällt, die weitreichende Folgen für Unternehmenstransaktionen haben wird. Was war der Anlass und was war das Urteil?

Das OLG Oldenburg hat einen GmbH-Geschäftsführer zu Schadensersatz verurteilt, der eine Firma aus der Insolvenz erworben hatte – und zwar ohne vorherige Due Diligence. Der Kauf erwies sich später aber als enormer Verlustbringer. Die Gesellschafter klagten und bekamen Recht: Der Geschäftsführer wurde in persönliche Haftung genommen.

____Aber GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstände haben doch einen weitgehenden Ermessensspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen. Dies schließt doch ein, dass diese Entscheidungen zu Misserfolgen führen können, ohne dass der Geschäftsführer schadensersatzpflichtig wird.

Silke Woschnik

Silke Woschnik
ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei bdp Berlin sowie Prokuristin der bdp Revision und Treuhand GmbH.

Das ist grundsätzlich korrekt. Aber mit den weitgehenden Befugnissen des Geschäftsführers geht eine strenge Binnenhaftung gegenüber der GmbH einher. Der Geschäftsführer hat laut § 43 Abs. 1 GmbHG die Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen, Verletzt er seine Pflichten, ist er der GmbH gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet, so das Gesetz weiter in Absatz 2. Und in dem in Rede stehenden Fall hat das Gericht eine Pflichtverletzung gesehen: Die Durchführung einer Due Diligence gehöre, so das Gericht, zu den „geschäftsüblichen“ Maßnahmen beim Erwerb eines Unternehmens, insbesondere beim Erwerb aus der Insolvenz. Der beklagte Geschäftsführer hatte sich beim Kauf aber ausschließlich auf die Angaben der alten Geschäfts-führung verlassen. Seiner Sorgfaltspflicht  hätte es aber entsprochen, eine objektive Bewertung einzuholen.

____Was heißt das praktisch?

Für die Praxis können wir die Faustregel ableiten, dass die Notwendigkeit, externen Expertenrat einzuholen, mit der Komplexität der unternehmerischen Entscheidung steigt. Umgekehrt heißt das, dass das Risiko für Geschäftsführer, in Regress genommen zu werden, dann sinkt, wenn sie nachweisen können, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung in angemessenem Umfang durchgeführt haben. Geschäftsführer dürfen kalkulierte Risiken schon eingehen, aber hier liegt die Betonung auf kalkuliert.

____Bedeutet dies, dass Unternehmenskäufe nur noch nach einer Due Diligence getätigt werden sollten, um die persönliche Haftung auszuschließen?

Ja, außer der Fall ist völlig klar und übersichtlich. Aber wann ist das denn schon der Fall? Wir können bei bdp schon häufig beobachten, dass Unternehmer mehr oder weniger aus dem Bauch heraus Unternehmen oder Standorte dazukaufen und dann nach ein, zwei Jahren das große Heulen und Zähneklappern beginnt, wenn die ganzen Leichen im Keller entdeckt werden. Eine Due Diligence sollte im Übrigen nicht allein wegen der Haftungsfragen beauftragt werden, sondern um den wirtschaftlichen Erfolg der Aquisition abzusichern. Denn darum geht es ja. Und tritt der Erfolg ein, dann gibt es auch keine Regressforderungen.

____Aber ist eine Due Diligence nicht zu teuer?

Eine Due Diligence kostet Geld, ohne Zweifel. Aber im Vergleich zu den Verlusten, die sich vermeiden lassen, wenn man Risiken eben nur kalkuliert eingeht oder den Kosten, die eine echte Sanierungsberatung verursacht, wenn der Erwerb sich als verlustbringender Klotz am Bein herausstellt, ist das gut investiertes Geld.

____Und wenn es sehr schnell gehen muss?

Dann wird eben die Due Diligence sehr schnell durchgeführt. Das ist keine Hexerei sondern unser tägliches Geschäft. Es ist übrigens egal, wohin Sie expandieren wollen. Wir führen eine Due Diligence natürlich auch im Ausland durch.

____Frau Woschnik, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.