Recht // bdp aktuell 32 | Juli + August 2007
Grenzwertig
Meldepflicht bei mehr als 10.000 Euro in bar
Bei Reisen aus der EU heraus oder in die EU hinein müssen ab dem 15. Juni 2007 Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro (auch in anderen Währungen, Reiseschecks oder auf Dritte ausgestellte Schecks, Zahlungsanweisungen etc.) deklariert werden. Keine schriftliche Deklaration ist notwendig, wenn Reisende die EU nur transitieren, bei Reisen innerhalb der EU genügt auf Aufforderung eine mündliche Deklaration.
Bis die innerstaatlichen Vorschriften den neuen EU-Bestimmungen angeglichen sind (bis 15. Dezember 2007), gelten die eventuell strengeren Melde- und Kontrollvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten zusätzlich zur EU-Bestimmung.
Planen Sie genügend Zeit ein, denn der Zoll wird Sie ab sofort auch präzise nach Verwendungszweck, Reiseziel und Herkunft fragen!