Unternehmensteuern // bdp aktuell 32 | Juli + August 2007

Ansparen wird reformiert

Die neue Investitionsrücklage mindert Gewinne deutlicher, stellt aber jene schlechter, die nur Gewinne verschieben möchte

Sparschwein

____In der Unternehmensteuerreform, die noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden soll, wird die Ansparrücklage in Investitionsrücklage umgetauft. Wie soll sie als sogenannte Mittelstandskomponente den Mittelstand entlasten?

Da die vorgesehene niedrigere Besteuerung von thesaurierten Gewinnen bei Personenunternehmen für kleine und mittlere Unternehmen praktisch keine Anwendung finden wird, aber die Gegenfinanzierungsmaßnahmen genau diese Unternehmen treffen werden, wird die neue Investitionsrücklage etwas Entlastung bringen. Sehr viele kennen die derzeitige Ansparrücklage nach § 7g EStG. Diese Rücklage wird in vielen Punkten geändert. Positiv ist die Erhöhung des maximalen Rücklagenbetrags von 154.000 auf 200.000 Euro.

Christian Schütze

Christian Schütze
ist Steuerberater und seit April 2007 Partner bei bdp Berlin.

____Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Da sich die Rücklage an den Mittelstand richten soll, darf bei einem Bilanzierer das Eigenkapital am Ende des beabsichtigen Bildungsjahres maximal 235.000 Euro betragen. Eine Verschärfung gibt es bei den sog. § 4 Abs. 3-Rechnern, z. B. den Freiberuflern. Bei denen darf der Gewinn im Abzugsjahr 100.000 Euro vor Abzug der Rücklage nicht überschreiten. Wie bisher muss das Investitionsgut hinreichend bezeichnet und nur bis zu 10 % privat genutzt werden. Neu ist, dass nun auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter die Rücklage in Betracht kommt.

____Wie ermittelt sich die Rücklage?

Als Investitionsrücklage können maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aufwandswirksam gebildet werden. Die Summe aller gebildeten und bereits bestehenden Rücklagen darf maximal 200.000 Euro betragen. Rücklagen nach bisherigem Recht werden angerechnet.

____Wie lange hat man mit der Investition Zeit?

Die Investition muss innerhalb der folgenden zwei Jahre erfolgen. Eine Verlängerung für Existenzgründer gibt es nicht mehr.

____Was passiert wenn die Investition durchgeführt wird?

Dann wird die Rücklage aufgelöst. Im Gegenzug wird eine Abschreibung von 40 % auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen, so dass der Gewinneffekt 0,00 Euro ist. Daneben könnne dann noch eine 20 %ige Sonder-AfA und die normale AfA geltend gemacht werden. In der Summe ist das schon ein hoher Prozentsatz.

____Was passiert, wenn nicht investiert wird?

Da gibt es die wesentlichste Verfahrensänderung. Bisher gibt es einen Strafzuschlag von 6 % des Rücklagenbetrags pro Jahr. Nun wird rückwirkend das Bildungsjahr wieder aufgemacht und der Steuerbescheid so geändert, als ob keine Rücklage gebildet wurde. Neben der Steuernachzahlung muss man dann auch die Verzinsung von 6 % p. a. einkalkulieren.

____Ab wann gilt die neue Regelung?

Die Regelung soll bei den meisten schon ab 2007 gelten, d. h., wer noch die alte Ansparabschreibung haben möchte, muss diese noch im Jahresabschluss oder bei der Gewinnermittlung für 2006 bilden.

____Ist es die große Mittelstandskomponente, wie die Regierung sagt?

Nein! Die Höchstbeträge sind für den Mittelstand viel zu niedrig. Die rückwirkende Änderung der Steuerbescheide bei Nichtinvestition bringt einen weiteren bürokratischen Aufwand. Man muss aber auch sagen, wer die Rücklage bildet und dann auch investiert, hat eine größere Gewinnminderung als bisher. Wer nur Gewinne verschieben möchte, ist eindeutig schlechter gestellt.

____Herr Schütze, wir danken Ihnen für das Gespräch.