Vermögensbildung | bdp aktuell 31 | Juni 2007

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen?

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen ist an Bedingungen gebunden

Eichhorn

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist eine bekannte Möglichkeit, bei der etliche Arbeitnehmer einen Anspruch auf monatliche Extrazahlungen vom Chef haben, die vermögenswirksam angelegt werden können. Um zu erfahren, ob man zu dem Kreis der Begünstigten gehört, genügt ein Blick in den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung des Unternehmens. Erste Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrags nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (VermBG).

Sylvia Klinger

Sylvia Klinger
ist bei bdp-Berlin verantwortlich für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen unserer Mandanten.

Generell kann man aber auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber vermögenswirksam sparen, und der Staat gibt sogar noch ein kleines Bonbon hinzu, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Finanzspritze ist allerdings an bestimmte Anlageformen gebunden. Nur wer seine VL in Bausparverträge, Aktiensparpläne oder für die Tilgung eines Baukredits verwendet, kann die entsprechenden Zuschüsse vom Staat kassieren. Lebensversicherungen und Banksparpläne sind nicht zuschussfähig. Außerdem muss man, um die Zulage vom Staat zu erhalten, das Geld mindestens sieben Jahre fest anlegen. Erst dann kann man über sein Kapital verfügen. Eine weitere Voraussetzung, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, ist, dass der Arbeitgeber die VL anlegt.

Wer seine VL in einen Bausparvertrag investiert, bekommt – sofern sein zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für verheiratete nicht übersteigt – eine staatliche Förderung von neun Prozent. Bezuschusst werden maximal 470 Euro im Jahr. Ein weiterer Vorteil des Bausparvertrags ist, dass man mit einem weiteren Zuschuss vom Staat rechnen kann, nämlich der Wohnungsbauprämie, diese muss bei der Bausparkasse beantragt werden. Die Einkommensgrenzen hierfür betragen für einen Alleinstehenden 25.600 Euro und für ein Ehepaar 51.200 Euro. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent von maximal 512 Euro bzw. 1.024 Euro für selbst eingezahltes Kapital.

Vergleichsweise unbekannt ist vielen Sparern, dass sie ihre VL auch für die Tilgung eines Baukredits verwenden können. Dabei greift der Staat den Immobilienbesitzern finanziell unter die Arme und gewährt genauso attraktive Zuschüsse wie beim Bausparen. Es ist aber ratsam, sich von seinem Kundenberater näher informieren zu lassen.

Eine weitere Möglichkeit die Zusatzleistungen vom Arbeitgeber vermögenswirksam anzulegen, ist die risikoreichere Vermögensbeteiligung. Diese Anlage wird vom Staat auch verstärkt gefördert und zwar durch einen (zusätzlichen) Höchstbetrag mit höherer Sparzulage. Hier beträgt die Zulage 18 Prozent von maximal 400 Euro für einen Alleinstehenden bzw. 800 Euro für Ehegatten.

Zwar von der Förderung des Staates ausgenommen, jedoch auch eine Art seine VL anzulegen, sind die vermögensbildende Lebensversicherung und Sparverträge über vermögenswirksame Leistungen.

Da die VL sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig sind, bleibt unterm Strich häufig nicht viel übrig. Eine Alternative hierzu kann die Anlage der VL in die betriebliche Altersvorsorge sein. Dies kann vor allem für die Arbeitnehmer in Frage kommen, die keine Arbeitnehmer-Sparzulage mehr bekommen. Wer die VL-Zahlungen für die betriebliche Altersversorgung verwendet, dem bleibt der volle investierte Betrag. Zum einen braucht der Sparer dafür keine Steuern zu zahlen, zum anderen muss er darauf – wenigstens bis 2008 – keine Sozialabgaben leisten.