Steuertipps | bdp aktuell 31 | Juni 2007
„Gibt es da Tricks und Kniffe?“
Dr. Michael Bormann war im ZDF zu Gast bei WISO und gab im Interview und Chat Tipps zur Steuererklärung 2006
WISO: Können Kosten für die Kinderbetreuung von nahen Angehörigen wie etwa Oma, Opa oder Tante geltend gemacht werden?
Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.
Dr. Michael Bormann: Grundsätzlich ja. Es muss aber eine wirksame Vereinbarung über Art und Umfang der Betreuung und deren Vergütung getroffen werden. Diese Vereinbarung muss auch unbedingt so umgesetzt worden sein. Grundsätzlich muss es auch eine Rechnung geben und die Vergütung per Überweisung bezahlt werden. Für 2006 wird aber bei Vorliegen einer Vereinbarung und Bestätigung der Angehörigen über den Empfang der Zahlungen auf die Vorlage der Rechnung und der Überweisung verzichtet. Es ist aber zu beachten, dass der Empfänger der Zahlungen diese eventuell voll zu versteuern hat.
____Man kann also ein Beschäftigungsverhältnis - wie zum Beispiel einen Mini-Job - mit Angehörigen einzugehen?
Ja und die Kosten sind dann absetzbar.
____Viele berufstätige Eltern haben eine Au pair-Kraft. Was ist mit diesen Kosten?
Die Kosten für die Kinderbetreuung sind absetzbar. Ist im Au pair-Vertrag keine eindeutige Regelung getroffen, erkennt das Finanzamt 50 Prozent als Kinderbetreuungskosten an. Dazu gehört auch die Aufnahme in der Wohnung beziehungsweise Haus und die kostenlose Verpflegung. Dafür gibt es Pauschalen.
____Was ist dazu noch wissenswert?
Die Kinderbetreuungskosten sind bei den Lohnsteuereinkünften neben dem Pauschbetrag abzugsfähig. Auch wenn man diesen durch andere Werbungskosten nicht überschreitet, beispielsweise durch die Entfernungspauschale oder das Arbeitszimmer, können die Betreuungskosten angesetzt werden.
____Was ist bei den haushaltsnahen Dienstleistungen zu beachten?
Es muss zum Nachweis, wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, eine Rechnung und der Überweisungsbeleg vorgelegt werden. Eine Vereinfachungsregelung für 2006 gibt es nicht. Auch die Kosten für einen privaten Umzug mit einer Umzugsfirma werden von der Finanzverwaltung anerkannt.
Können Kinderbetreuungskosten aufgrund der 2/3-Regelung und des Höchstbetrages von 4000 Euro steuerlich nicht vollständig abgezogen werden, ist leider kein zusätzlicher Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung möglich.
____Ab 2006 können Handwerkerrechnungen von der Steuer abgesetzt werden. Gibt es da Tricks und Kniffe?
Ob durch diese Regelung mit 20 Prozent der Kosten und maximal 600 Euro wirklich die Schwarzarbeit eindämmt wird, mag bezweifelt werden. Aber wer einen Handwerker offiziell beauftragt, hat die Steuerersparnis. Es sind nur die Lohn- und Fahrtkosten begünstigt. Ist in der Rechnung keine Aufteilung erfolgt, kann diese in 2006 noch geschätzt werden.
____Auch Mieter können in den Genuss der Steuerermäßigung kommen. Was müssen sie dafür tun?
Die in den Betriebskosten enthaltenen Aufwendungen für diese Dienstleistungen können auch Mieter steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist eine gesonderte Bescheinigung oder ein gesonderter Ausweis durch den Vermieter oder Hausverwalter über diese Kosten. Da die Steuererklärung ja eigentlich bis zum 31. Mai abgegeben werden muss, aber viele Vermieter ihre Betriebskostenabrechnung erst sehr viel später erstellen, muss der Einkommensteuerbescheid bis dahin offen gehalten werden.
____Ein letztes Thema ist zwar erst für 2007 aktuell, aber betrifft viele Arbeitnehmer: die Kürzung der Entfernungspauschale. Wie ist da der derzeitige Stand?
Ab 2007 sind ja nur noch Fahrkosten für Fahrten zur Arbeit ab dem 21. Kilometer steuerlich abzugsfähig. Gegen diese Änderungen sind bereits viele Klagen anhängig. Derzeit steht es - sportlich ausgedruckt - 2:2. Zwei Gerichte haben gesagt, die Änderung verstößt gegen die Verfassung, und zwei Gerichte nicht. Der Spielball liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht. Es ist zu hoffen, dass es noch in diesem Jahr entscheidet.
Eingelegte Einsprüche ruhen derzeit bis zur Entscheidung. Eine so genannte Aussetzung der Vollziehung, das heißt eine Stundung der strittigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte, wird vom Finanzamt derzeit nicht gewährt. Interessant wird es erst, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe doch länger dauert. Die dann in 2008 ergehenden Einkommensteuerbescheide 2007 sollten dann unbedingt mit einem Einspruch offen gehalten werden.
Die Fragen stellte Michael Opoczynski, der Moderator und Redaktionsleiter von WISO.