Unternehmensteuerreform // bdp aktuell 30 | Mai 2007
„Die Schranke wird für viele fallen.“
Die geplante Zinsschranke kann dazu führen, dass Unternehmen auch ohne Ergebnis doch Gewinne versteuern müssen
____Herr Schütze, im Zuge der Unternehmensteuerreform will die Bundesregierung eine so genannte Zinsschranke errichten. Was ist das?
Der Begriff Zinsschranke ist neu im deutschen Steuerrecht. Nach dem Entwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes wird durch den neuen § 4h EStG und den geänderten § 8a KStG die gewinnmindernde Anerkennung von Zinsaufwendungen begrenzt.
____Wann fällt die Zinsschranke?
Zinsaufwendungen sollen zukünftig zunächst nur bis zur Höhe der Zinserträge abzugsfähig sein. Also nur, wenn die Aufwendungen die Erträge nicht übersteigen, sind sie voll anrechenbar. Die Zinsabzugsbeschränkung soll ferner nicht greifen, wenn der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen die Freigrenze von 1 Mio. Euro nicht übersteigt.
____Und wenn dies doch der Fall ist?
Christian Schütze
ist Steuerberater und seit April
2007 Partner bei bdp Berlin.
Wenn dies doch der Fall ist, dann sind die Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe von 30 % des Gewinns vor Zinsertrag und Zinsaufwand gewinnmindernd. Mit anderen Worten: Für die verbleibenden 70 % müssen Sie Steuern bezahlen. Diese Aufwendungen sind auf die folgenden Jahre vorzutragen.
____Und davon gibt es keine Ausnahmen?
Doch, aber die werden im Zweifelsfall wohl sehr restriktiv gehandhabt. Es gibt die Konzernklausel: Wenn das Unternehmen keinem Konzern angehört, fällt die Schranke nicht. Aber schon bei einer einzigen Beteiligung können Sie ein Konzern sein. Hier könnte dann die Escapeklausel helfen, nämlich wenn Ihre Eigenkapitalquote nicht unter der des Konzerns liegt. Aber wenn eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter, der mehr als ein Viertel der Anteile besitzt, über 10 Prozent ihrer Zinsaufwendungen bezahlen muss, helfen weder Konzern- noch Escapeklausel.
____Angeblich sind keine 300 Unternehmen von der Zinsschranke betroffen.
Es werden weit mehr sein, denn man kann ja einfach vorhersehen, dass Unternehmen, die sich ohne oder mit wenig Gewinn in einer schwierigen Situation befinden und eine hohe Fremdkapitalquote mit entsprechenden Zinsaufwendungen aufweisen, in höchster Gefahr sind, wegen der Zinsschranke trotzdem Gewinne versteuern zu müssen. Und selbst wenn die Finanzierungs- und Ergebnissituation auf das jeweilige Jahr gerechnet nicht zu einer Abzugsbeschränkung führt, kann ihnen der Zinsvortrag aus den Vorjahren das Genick brechen.
____Herr Schütze, wir danken Ihnen für das aufschlussreiche Gespräch.