Vertragsrecht // bdp aktuell 30 | Mai 2007
„Nur wasserdichte Verträge helfen!“
Wer Verträge mit Verwandten abschließen will, um Steuern zu sparen, muss gut nachdenken und die Rechtslage kennen
____Frau Schmidt, wer viel Steuern zahlen muss, kann doch auf die Idee kommen, seine Abgabenlast dadurch zu mindern, dass er Miet-, Kredit- oder Arbeitsverträge mit Verwandten abschließt. Dadurch erhöhen sich die Betriebsausgaben während Gewinn und Steuern sinken. Ist das eine gute Idee?
Die Idee ist gut. Allerdings nur so gut wie ihre konkrete Umsetzung. Nur wasserdichte Verträge helfen Ihnen. Grundsätzlich gilt: Verträge zwischen Angehörigen können nur dann der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn drei Bedingungen erfüllt werden. Erstens müssen sie wirksam vereinbart werden, das heißt, es muss ein Vertrag, im Regelfall ein schriftlicher Vertrag, vorliegen. Zweitens müssen sie inhaltlich denen zwischen Fremden entsprechen, also: Zinssätze, Gehaltshöhen, Fristen etc. müssen sich in üblichen Größenordnungen bewegen. Drittens, und hierbei wird leider oft geschlampt, müssen sie auch tatsächlich eingehalten werden. Das bedeutet insbesondere, dass Zahlungen nachvollziehbar und zu den vertraglich vereinbarten Fristen geleistet werden. Je mehr eine private Veranlassung gegeben sein könnte, desto kritischer wird der Fiskus prüfen.
Doreen Schmidt
ist Bilanzbuchhalterin und leitet die Abteilung Client's Services bei bdp Berlin.
____Dann hat wenig Chancen, wer rückwirkend mit seiner Ehefrau einen Arbeitsvertrag für das vergangene Jahr abschließen möchte.
Nein, praktisch gar keine. Die als Betriebsausgaben geltend gemachten Gehaltszahlungen müssen auch tatsächlich geflossen sein. Das muss nachgewiesen werden können. Generelle Barzahlung wird sehr kritisch gesehen; genauso wie die Variante, im Januar noch schnell das komplette Vorjahr zu bezahlen. Das würde ein fremder Dritter ja nie akzeptieren.
____Aber wenn ich beispielsweise meinem Sohn regelmäßig ein paar hundert Euro für Aushilfsarbeiten überweise und einen entsprechenden Vertrag abschließe, bin ich doch aus dem Schneider, oder etwa nicht?
Was die eben angesprochenen Probleme angeht, ja. Aber Sie handeln sich eventuell neuen Ärger ein. In der Regel sind Ihre Kinder ja bei Ihnen beitragsfrei krankenversichert. Verdienen Sie allerdings mehr als 350 Euro im Monat, müssen sie dafür selbst aufkommen. Außerdem wird Ihnen vielleicht das Kindergeld gestrichen. Dies geschieht dann, wenn Ihre volljährigen Kinder mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen. Achten Sie auch auf das Alter Ihrer Kinder: Bis 15 Jahren sind Arbeitsverhältnisse tabu.
____Wie sieht es mit Geschenken an die Nachkommen aus? Vorzeitige Übertragungen von Vermögen sparen später Erbschaftsteuer und reduzieren die Einkommensteuer, weil ja die Kinder eigene Freibeträge geltend machen können.
Das ist richtig. Aber dann muss das Vermögen auch dauerhaft den Kindern zufließen. Sie können dann nicht mehr uneingeschränkt selbst darüber verfügen. Für den Zugriff müssen Sie dann mit Ihren Kindern Darlehensverträge abschließen.
____Das heißt, ich sollte mich gründlich beraten lassen?
Die Antwort ist uneingeschränkt: Ja!
____Frau Schmidt, wir bedanken uns für dieses Gespräch.