Unternehmensteuerreform | bdp aktuell 29 | April 2007
„Das Grundgerüst steht immerhin“
Die Bundesregierung hat die Unternehmensteuerreform verabschiedet. Aber es sind noch viele Nachbesserungen nötig
Nach der Verabschiedung der Unternehmensteuerreform durch die Bundesregierung hagelte es Kritik von allen Seiten. Wir erörterten mit den bdp-Partnern Klaus Finnern und Christian Schütze die notwendigen Nachbesserungen.
____Herr Finnern, ist die Unternehmensteuerreform ein großer Wurf?
KF: Ein richtig großer Wurf ist das noch nicht, weil der Teufel im Detail steckt und da noch viele Fragen offen sind. Man kann es vorläufig so sagen: Das Grundgerüst steht, und ob es belastbar ist, wird sich zeigen, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Wenn dabei die nötigen Nachbesserungen vorgenommen werden, kann diese Reform für die deutschen Unternehmer und den Standort Deutschland Gutes bringen.
____Herr Schütze, dazu gehört doch sicherlich die Senkung der Steuersätze?
Christian Schütze
ist Steuerberater und seit 2007 Partner bei bdp Berlin.
CS: Ja, das ist ein offensichtlicher Fortschritt. Für Kapitalgesellschaften addierte sich ja bisher die gesamte Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne auf fast 40 Prozent. Das gibt es sonst nirgends. Wenn jetzt die Summe aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf unter 30 Prozent sinken soll, dann ist das natürlich zu begrüßen.
____Personengesellschaften sollen für nicht entnommene Gewinne ebenfalls profitieren. Werden sie das?
KF: Das kommt darauf an, das ist ja eine der neuralgischen Fragen. Mit einer Thesaurierungsrücklage sollen nicht entnommene Gewinne analog zu den Kapitalgesellschaften mit knapp 30 Prozent besteuert werden. Werden sie später entnommen, muss nachversteuert werden. In bdp aktuell stand ja schon zu lesen, dass dies zu einem Aufleben der Eigenkapitaltöpfe führen und den Verwaltungsaufwand erhöhen wird. Da ja aber die Einkommensteuer, der die Personengesellschaften unterliegen, progressive Sätze hat, profitieren von der Thesaurierungsvariante vor allem große Unternehmen, die gute Gewinne machen. Wessen persönlicher Steuersatz unter 30 Prozent liegt, der profitiert davon natürlich nicht.
____Dafür gibt es zukünftig aber eine Art umgetaufte Ansparabschreibung, den Investitionsabzugsbetrag.
CS: Ja, es besteht zukünftig die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens außerbilanziell gewinnmindernd abzuziehen. Aber die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist an die Betriebsgröße gebunden, und diese Grenzen sind zu knapp bemessen. Nach Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums profitieren mittlere Unternehmen mit einem Betriebsvermögen zwischen 210.000 und 400.000 Euro weder vom Investitionsabzugsbetrag noch von der Thesaurierungsrücklage. Hier klafft die Mittelstandslücke, die noch dringend geschlossen werden muss. Eine Möglichkeit wäre, Pensionsrückstellungen für mitarbeitende Gesellschafter steuerlich anzuerkennen.
____Der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter wird auch geändert. Was ist da geplant?
Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.
KF: Bisher können alle Steuerpflichtigen unabhängig von der Einkunftsart ja Anschaffungskosten, sofern sie unter 410 Euro lagen, im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben absetzen. Für kleine und mittlere Betriebe und bei den Überschusseinkunftsarten gilt dies auch weiterhin. Für größere Betriebe ist der Sofortabzug nur noch bei Anschaffungen von bis zu 60 Euro möglich. Das muss unbedingt geändert werden, denn der notwenddige bürokratische Aufwand ist völlig unverhältnismäßig. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf sollte der Höchstbetrag für geringwertige Wirtschaftsgüter deutlich angehoben werden.
___Dann steht wohl auch die Beibehaltung der degressiven Abschreibung auf Ihrer Änderungswunschliste?
CS: Ja, und sogar recht weit oben. Deren geplanter ersatzloser Wegfall ist völlig weltfremd, weil der reale Wertverlust der Anschaffungen nicht mehr abgebildet werden kann und überalterte Maschinen- und Geräteparks die Folge sein werden.
____Die Basis der Gewerbesteuer soll verbreitert werden und zukünftig sollen alle Zinsen zu einem Viertel in die Bemessungsgrundlage eingehen. Was ist davon zu halten?
KF: Gar nichts. Damit wird eine Vereinfachung des Steuerrechts geradezu konterkariert. Und wenn dann für das Leasing die Finanzierungsanteile pauschal angesetzt werden, 25 Prozent bei beweglichen und 75 Prozent bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern, dann ist das ebenfalls unrealistisch, denn die realen Finanzierungsanteile liegen deutlich darunter. Es gibt also noch einige Baustellen, auf denen nachgebessert werden muss.
____Herr Finnern und Herr Schütze, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.