Umsatzsteuer | bdp aktuell 29 | April 2007
Pendlerpauschale schon zweimal ausgebremst
Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Kürzung der Pendlerpauschale ist von einem zweiten Landesfinanzgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Wie zuvor bereits das niedersächsische Finanzgericht entschied nun auch das Finanzgericht des Saarlandes, dass die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße. Auch das saarländische Gericht legte den Fall deshalb dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor. Seit 01. Januar können Fahrten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit je 0,30 Euro wie Werbungskosten berücksichtigt werden.
Doreen Schmidt, bdp-Berlin