Erbschaftsteuer | bdp aktuell 29 | April 2007
Erbschaftsteuer was nun?
Welche Handlungsoptionen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bleiben
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bevorzugte Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt hat, stellt sich die Frage, was potentielle Erblasser nun tun sollen und können. Zwar hat das Gericht die Möglichkeit für Verschonungsregelungen und differenzierte Steuersätze ausdrücklich offen gelassen, so dass die politisch ja gewollte begünstigte Übertragung dieser Vermögen auch zukünftig ermöglicht werden kann. Aber es ist ganz klar zu befürchten, dass diese möglichen Erleichterungen den erhöhten Bewertungsansatz nicht ausgleichen werden. Mit anderen Worten: In Zukunft ist ziemlich sicher mehr Erbschaftsteuer zu bezahlen als bisher.
Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber die Neuregelung verwirklichen. Die Gretchenfrage ist nun: Kommt die Neuregelung erst 2008 oder schon 2007, d. h. werden Übertragungen aus diesem Jahr bereits davon erfasst? Wahrscheinlich wird der Gesetzgeber zwar dieses Jahr seine Hausaufgaben gar nicht fertig bekommen und wenn, dann wird es vermutlich eine Wahlmöglichkeit geben. Aber sicher ist das nicht.
Das bedeutet für potentielle Erblasser, dass sie sich dringend überlegen sollten, mit warmer statt mit kalter Hand zu geben, also eine unentgeltliche Übertragung unter Lebenden zu machen, sprich eine Schenkung vorzunehmen. Dies ist in jedem Fall dann sinnvoll, wenn nach geltendem Recht keine oder nur geringe Steuern zu bezahlen sind. Befürchtungen, nach einer Schenkung Wohnrechte in der Immobilie oder Leitungsrechte im Betrieb zu verlieren, lassen sich bei guter rechtlicher Beratung vertraglich ausschließen. bdp ist gerne an Ihrer Seite, damit Sie richtig und notfalls schnell agieren können.
Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und Gründungspartner von bdp Bormann Demant & Partner.
Bei mehreren TV-Sendern erläuterte er jüngst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.