Steuerreform // bdp aktuell 28 | März 2007

Steuerreform kompliziert Kontenführung

Die geplante Steuerreform 2008 zwingt Personenunternehmer dazu, deutlicher zwischen entnommenen und reinvestierten Gewinnen zu unterscheiden. Dazu müssen Sie anhand von Kapitalkonten jährlich festlegen, wie sie ihre Gewinne verteilen wollen.

Dies liegt daran, dass einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften nicht stärker belastet werden sollen als die Gewinne von Kapitalgesellschaften. Während die Gesamtbelastung der Unternehmensgewinne auf unter 30 Prozent sinken soll, könnte sie bei Personenunternehmern ohne die versprochene Senkung bis zu 42 Prozent betragen, weil dann der Einkommensteuersatz für gewerbliche Einkünfte greift.

Rüdiger Kloth

Rüdiger Kloth
ist Steuerberater und seit 1997 Partner bei bdp Hamburg.

Wie bei Kapitalgesellschaften, wo heute bereits bei entnommenen Gewinnen sowohl auf Seite des Unternehmens als auch auf der des Gesellschafters besteuert wird, soll ab 2008 auch für Personengesellschaften ein zweistufiges Steuersystem gelten. Der nicht entnommene Gewinn soll einem „besonderen Steuersatz“ von 28,25 Prozent unterliegen. Plus Solidaritätszuschlag entspricht dies dem Satz für Kapitalgesellschaften. Wird der Gewinn später entnommen greift die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte von 25 Prozent. Von der Begünstigung einbehaltener Gewinne profitieren Gesellschafter von Personengesellschaften mit einem individuellen Steuersatz von mehr als 30 Prozent.