Investitionen // bdp aktuell 28 | März 2007

Aber bitte mit Zulage

Die Neuregelungen des Investitionszulagengesetzes 2007 und die Anpassungen an die EU-Förderrichtlinie

Schon sehr früh im Jahr 2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Ende 2006 auslaufende Investitionszulagenförderung in den neuen Bundesländern nach dem Investitionszulagengesetz 2005 zu verlängern. Am 20. Juli 2006 wurde das Investitionszulagengesetz 2007 (InvZulG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Begünstigt sind Erstinvestitionsvorhaben, die nach dem 20. Juli 2006 beginnen und vor dem 01. Januar 2010 enden. Viele Regelungen wurden aus dem vorherigen Gesetz übernommen. Zur Anpassung an die EU-Förderrichtlinien gibt es aber auch einige neue.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Wie bisher sind das verarbeitende Gewerbe und die produktionsnahen Dienstleistungen begünstigt. Neu hinzugekommen ist das Hotel- und Beherbungsgewerbe. Dazu gehören Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen, Hütten und Campingplätze. Nicht begünstigt sind Ferienhäuser, -wohnungen und Privatquartiere mit weniger als neun Betten.

Christian Schütze

Christian Schütze
ist Steuerberater und seit 2007 Partner bei bdp Berlin.

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern müssen diese zum Anlagevermögen eines begünstigten Unternehmens gehören. Reines Leasing ist daher nicht mehr erfasst. Anders ist es aber, wenn das wirtschaftliche Eigentum beim begünstigten Unternehmen liegt, z.?B. bei einem Mietkauf. Bei Gebäuden reicht weiterhin die begünstigte Verwendung.

Erstinvestitionsvorhaben

Bisher war die Erstinvestition begünstigt. Nach dem InvZulG 2007 muss es sich jetzt um ein Erstinvestitionsvorhaben handeln. Dieses Vorhaben muss zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zur Produktion neuer, zusätzlicher Produkte, zur grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens oder zur Übernahme eines geschlossenen oder zu schließenden Betriebes dienen. Durch die Neuregelung sind grundsätzlich nur Erstinvestitionsvorhaben begünstigt, mit denen nach dem 20. Juli 2006 begonnen wurde. Investitionsbeginn ist im Allgemeinen die Auslösung der Bestellung. Weiterhin beginnt die 5-jährige bzw. 3-jährige (bewegl. WG bei KMUs) Verbleibensfrist erst mit Beendigung des gesamten Vorhabens. Auch eine einzelne Investition kann ein Erstinvestitionsvorhaben sein.

Fördersätze

  Bewegliche WG Gebäude
Allgemein 12,5 % 12,5 %
Randgebiet 15,0 % 15,0 %
KMU 25,0 % 12,5 %
Randgebiet (KMU) 27,5 % 15,0%

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Wie bisher sind neue bewegliche Wirtschaftsgüter, außer Pkws, und GWGs, und neue Gebäude begünstigt. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern entfällt die Förderung nicht, wenn innerhalb der Verbleibensfrist aufgrund technischer Veränderung ein neues Erstsatzwirtschaftsgut angeschafft wird.

Berlin

Nicht mehr enthalten ist die Arbeitsmarktregion Berlin. Daher gehören die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree nunmehr vollständig zum Randgebiet. Für Berlin ergibt sich die differenzierte Folge, dass ab 01.01.2007 große Teile zum sog. C-Fördergebiet gehören und damit investitionszulagenbegünstigt sind, und einige Teile dem D-Fördergebiet ohne Begünstigung nach InvZulG 2007 angehören. Unter www.gewerbeflaechenatlas.berlin.de kann die Einstufung angesehen werden. Wurde mit dem Vorhaben vor dem 01.01.2007 begonnen, gibt es noch keine Einschränkung.

Abgrenzung InvZulG 2005 und InvZulG 2007

Bei bis zum 31.12.2006 entstandenen Teilherstellungskosten oder Teillieferungen gilt noch das InvZulG 2005. Für ab 01.01.2007 entstehende Kosten greift die Förderung nach dem InvZulG 2007. Nur bei begünstigten Betrieben des Beherbungsgewerbes sind alle Aufwendungen nach dem InvZulG 2007 förderfähig.

Es ist sehr zu begrüßen, dass weiterhin eine Investitionszulagenförderung für die immer noch wirtschaftlich sehr schwachen neuen Bundesländer zunächst bis Ende 2009 besteht. Durch die Hereinnahme des Beherbungsgewerbes soll der Tourismus weiter angekurbelt werden.