Erbschaftsteuer // bdp aktuell 28 | März 2007
bdp-Partner Dr. Michael Bormann erläutert auf n-tv die Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zum Erbschaftsteuergesetz
____Wenn wir das Thema auf die für viele Deutschen alles entscheidende Frage konzentrieren, dann heißt diese: Wird es jetzt teurer für denjenigen, der beispielsweise von seinen Eltern das Einfamilienhäuschen erbt?
Dr. Michael Bormann: Davon ist auszugehen. Es gibt derzeit erkennbar keine Gewinner dieses Urteilsspruchs. Ganz klar: Immobilienvererbungen werden durch höhere Werte teurer. Die Steuer selbst ändert sich nicht, aber der Bewertungsansatz. Es trifft aber auch die Erben von Betriebsvermögen. Da plant die Regierung ja gerade ein neues Gesetz, und dann muss man schauen, was da kommt.
Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.
____Sie sprechen es an, was die Politik plant. Die Frage ist ja, was die Herren in Berlin nun tun, wie sie den Richterspruch gesetzlich umsetzen. Was halten Sie in diesem Zusammenhang von so genannten Verschonungsregelungen und Differenzierungen beim Steuersatz?
Hier ist der Richterspruch eher einen Tick besser als befürchtet. Befürchten musste man ja eine klare Kappung oder Gleichmacherei. Aber die Hintertür ist offen gelassen worden. Wir können jetzt personengruppengerichtet doch noch Vergünstigungen einführen. Wir gehen also weg von der Objektbewertung zur Differenzierung des Empfängerkreises. Der muss bestimmt werden, und wenn es dann volkswirtschaftlich relevante Aspekte gibt, darf der Gesetzgeber, so ganz eindeutig das Verfassungsgericht, Vergünstigungen zulassen. Die nächste Zeit wird zeigen, inwieweit bei der Übertragung von Einfamilienhäusern, Immobilien und Betriebsvermögen das volkswirtschaftliche Wohl solche Begünstigungen notwendig macht.
____Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war sicherlich für viele nicht überraschend. Aber manch einer wird doch hochgeschreckt sein und sich fragen, „Hoppla, was kann ich denn jetzt noch tun?“ Gibt es denn jetzt noch Spielräume, um möglicherweise hier und da noch Geld zu sparen?
Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts: ja. Denn das Gericht hat dem Gesetzgeber eine, wie ich finde, doch einen sehr moderaten Zeitraum zum Handeln gelassen, nämlich bis Ende 2008. Wenn der Gesetzgeber diese Zeit nutzt, dann wäre das Jahr 2007 noch frei. Ob aber vielleicht bereits im Jahr 2007 die gesetzliche Änderung kommt, vermag man im Moment noch nicht zu sagen. Die Frage, ob noch Spielräume da sind, muss also im Raum stehen bleiben.
____Michael Bormann, besten Dank für diese Informationen, die uns weitergebracht haben.