Rüdiger Kloth
ist Steuerberater und seit 1997 Partner bei bdp Hamburg.
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
Fundierte und aktuelle Fachkenntnisse, insbesondere der geltenden Rechtslage und der jüngsten Marktentwicklungen, sind unabdingbare Grundlagen, um bei Unternehmensbeteiligungen und –veräußerungen erfolgreich beraten zu können. Dazu gehört auch der souveräne Umgang mit zeitgemäßen Reportingtools, um den heutigen Anforderungen der Banken Genüge zu tun. Aber diese Qualifikationen sind nur die notwendigen aber keineswegs hinreichenden Voraussetzungen, auch in außergewöhnlichen Situationen Erfolge erzielen zu können.
Wenn nämlich die Unternehmenssituation schwierig wird, muss gleichzeitig sowohl die Passivseite stabilisiert als auch ein möglicher Investor gesucht werden, der wiederum aber gewisse Regelungen verlangt, bevor er mit eigenem Geld einsteigt. Hier entscheidet die Verhandlungsführung über den Erfolg.
bdp ist auf diesem Gebiet seit über 15 Jahren für Sie auch dort noch erfolgreich, wo andere bereits gescheitert sind. Wir stellen Ihnen in unserem Titelbeitrag unsere Handlungsmaximen sowie aktuelle Projekte vor.
Wir informieren Sie ferner über die Regelungen des Investitionszulagengesetzs 2007 und die Anpassungen an die EU-Förderrichtlinie.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun endlich zum Erbschaftsteuergesetz und den dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäben geurteilt.
Mit den Änderungen der Pendlerpauschale zum Jahresanfang stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wer zahlt nun für den Wegfall von abgabenvergünstigten Leistungen: Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Beachten Sie bitte: Die bloße Weiterberechnung von Umsatzsteuern kann zum Verlust der Vorsteuer führen.
Wir freuen uns schließlich darüber, dass wir unser Engagement in China jetzt ausweiten können.
Ihr
Rüdiger Kloth